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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - L 2 AL 135/06   

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https://dejure.org/2010,67812
LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - L 2 AL 135/06 (https://dejure.org/2010,67812)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.03.2010 - L 2 AL 135/06 (https://dejure.org/2010,67812)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. März 2010 - L 2 AL 135/06 (https://dejure.org/2010,67812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe eines Arbeitslosengeldanspruchs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 40/06 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens - unbillige Härte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - L 2 AL 135/06
    Die Härtefallregelung erfasst Fälle, in denen das geringere Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraumes - gewissermaßen im Sinne einer Momentaufnahme - nicht repräsentativ ist für die Höhe des Arbeitslosengeldes, was die wahren Verhältnisse widerspiegelt, die sich aus höheren Arbeitsentgeltansprüchen eines längeren Bemessungszeitraumes ergeben (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 40/06 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 27.01.2009 - B 7 AL 46/07 R

    Arbeitslosengeld - Erweiterung des Bemessungszeitraums wegen unbilliger Härte um

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - L 2 AL 135/06
    Hiervon scheint auch das BSG auszugehen, wenn es betont, dass die Erweiterung des Bemessungszeitraumes wegen unbilliger Härte keine Begrenzung der Erweiterung auf den Dreijahreszeitraum des § 133 Abs. 4 SGB a. F. gilt (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 7 AL 46/07 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - L 2 AL 135/06
    Bei einer Differenz von unter 5 % sei eine unbillige Härte regelmäßig ausgeschlossen, bei einer Differenz von 10 % und mehr hingegen gegeben und bei einer Differenz zwischen 5 und 10 % müsse geprüft werden, ob sich die unbillige Härte aus den Umständen des Einzelfalles ergebe (vgl. hierzu mit ausführlicher Begründung Urteil des Senates vom 25. August 2009 - L 2 AL 84/06 - derzeit anhängig beim BSG B 11 AL 30/09 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.08.2009 - L 2 AL 84/06

    Erweiterung des Bemessungsrahmens gem. § 130 Abs. 3 Nr. 2 SGB III auf zwei Jahre

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - L 2 AL 135/06
    Bei einer Differenz von unter 5 % sei eine unbillige Härte regelmäßig ausgeschlossen, bei einer Differenz von 10 % und mehr hingegen gegeben und bei einer Differenz zwischen 5 und 10 % müsse geprüft werden, ob sich die unbillige Härte aus den Umständen des Einzelfalles ergebe (vgl. hierzu mit ausführlicher Begründung Urteil des Senates vom 25. August 2009 - L 2 AL 84/06 - derzeit anhängig beim BSG B 11 AL 30/09 R).
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